Im Mai 1848 trat in der Frankfurter Paulskirche zum ersten Mal ein gesamtdeutsches Parlament zusammen. Unter den etwa 800 Abgeordneten befand sich keine einzige Frau. Die Schriftstellerin und Frauenrechtlerin Louise Otto bemerkte enttäuscht: „Aber als Schmach empfand ich es doch, daß Frauen nach wie vor von politischen Versammlungen ausgeschlossen waren.“1 Schließlich waren Frauen ebenso an der Revolution beteiligt wie Männer: Sie kämpften mit der Feder, waren Herausgeberinnen von revolutionär-gesinnten Zeitschriften, bestickten Fahnen für die Bürgerwehr, waren in Vereinen tätig und hatten auf den Barrikaden für Freiheit und Demokratie gekämpft. Trotz dieses Engagements durften Frauen weder einer Partei beitreten noch wählen gehen, geschweige denn als Abgeordnete ins Parlament einziehen. Stattdessen mussten sie sich mit den Zuschauerrängen begnügen. Von einem abgesonderten Bereich, der sogenannten Damengalerie, konnten sie die Debatten in der Paulskirche verfolgen.

Die „Frauenfrage“ im Vormärz

Ob Frauen im Zuschauerraum eines Parlaments sitzen dürfen, war bereits im Vormärz ein immer wiederkehrender Streitpunkt konservativer und liberaler Kräfte. Obwohl die Verhandlungen der Landtage grundsätzlich öffentlich zugänglich waren, war die Teilnahme von Frauen nicht eindeutig geregelt. Den Diskussionen lag die Vorstellung zugrunde, dass es voneinander klar abgetrennte Frauen- und Männerräume gibt. Während Frauen in den privaten Bereich der Familie und des Haushalts verwiesen wurden, war die politische Öffentlichkeit ausschließlich für Männer reserviert. Konservative befürchteten, dass jedwede Überschreitung dieser fest zugeteilten Bereiche die bestehende soziale Ordnung ins Wanken bringen und den Mann aus seiner Führungsrolle drängen würde. Zudem führten sie an, dass die Anwesenheit von Frauen die Abgeordneten ablenken würde, da diese dann nur noch Reden hielten, um die weiblichen Zuschauer zu beeindrucken. Nicht zuletzt müsse man das „schwache Geschlecht“ vor der stickigen Luft und Enge der Räumlichkeiten bewahren. Selbst für Liberale war Gleichberechtigung kein Beweggrund, Zuschauerinnen auf den Tribünen zuzulassen. Ihnen ging es vielmehr darum, Frauen durch das Zuschauen eine politische Bildung zu ermöglichen, damit diese ihre Söhne besser erziehen können.

Die Uneinigkeit bezüglich der „Frauenfrage“ wird deutlich, werden die Landtage betrachtet, die jeweils unterschiedliche Ansätze verfolgten. Die liberale Badische Ständeversammlung ließ Frauen schon 1820 zu. Das Königreich Bayern schloss Frauen zunächst aus, erlaubte später aber ihre Teilnahme. Das Königreich Württemberg stellte sich wiederum lange dezidiert gegen Zuschauerinnen und ließ diese erst 1875 zu. Auch viele prominente Stimmen mischten sich in den Diskurs. Der Tübinger Dichter und spätere Abgeordnete der Frankfurter Nationalversammlung, Ludwig Uhland, sprach sich beispielsweise öffentlich gegen Frauen im Zuschauerraum aus. Johann Georg Doertenbach, Unternehmer und später ebenfalls Paulskirchenabgeordneter, plädierte demgegenüber für Frauen auf den Tribünen.

Frauen im politischen Raum

Selbstverständlich wurde auch darüber diskutiert, ob Zuschauerinnen den Verhandlungen in der Paulskirche beiwohnen dürfen. Zwar blieb ihnen der Zutritt zum sogenannten Vorparlament verschlossen, das die Wahlen zur Nationalversammlung vorbereitete, zur eigentlichen Nationalversammlung waren sie allerdings von Anfang an zugelassen. Sie konnten entweder regulär auf den Tribünen Platz nehmen, sofern diese nicht von Männern besetzt wurden, oder von einer extra reservierten Damengalerie aus die Verhandlungen beobachten. Diese befand sich vom Präsidenten aus gesehen auf der linken Seite. Von insgesamt rund 2000 Plätzen waren 200 für die Frauen in der Damengalerie vorgesehen – nur 10 Prozent. Nichtsdestotrotz: Den Frauen waren feste Plätze zugesichert.

Wie es zur Einrichtung einer solchen Damengalerie kam, lässt sich aus der Quellenlage nicht mehr verifizieren. Der Historiker Henning Türk stellt mehrere Thesen auf. Zum einen wäre es anachronistisch gewesen, die Frauen, die sich aktiv an der Revolution beteiligt hatten, nun gänzlich aus den parlamentarischen Institutionen auszuschließen. Zum anderen verliehen die weiblichen Zuschauer der Paulskirchenversammlung Legitimität. Die Abgeordneten richteten ihre Reden stets an das Publikum und sprachen so im übertragenen Sinne zur gesamten Nation. Hätten Frauen im Publikum gefehlt, die immerhin die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, dann wäre der Eindruck erweckt worden, dass die Versammlung nur einen Teil des Volkes repräsentiert. Die Präsenz von Frauen auf den Tribünen unterstrich somit den Anspruch der Nationalversammlung, eine Versammlung aller Deutschen und ein Symbol nationaler Einheit zu sein. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Repräsentation aller Bürger:innen nur auf einer symbolischer Ebene stattfand, da es unter den Abgeordneten keine Frauen gab. Sie wurden ausschließlich durch Männer vertreten. 

Die Verhandlungen übten in der Bevölkerung eine große Faszination aus. Was zuvor auf der Straße mühevoll erkämpft worden war, sollte nun in Form einer Verfassung für die Ewigkeit festgehalten werden. Etliche Frauen tummelten sich auf den Tribünen. Louise Otto berichtet davon, dass die Damengalerie regelmäßig überfüllt war. Unter den Besucherinnen waren Frauen und Töchter von Abgeordneten, aber auch bekannte kunstschaffende Frauen, wie etwa die Opernsängerin Wilhelmine Schröder-Devrient, die Schriftstellerin Fanny Lewald oder die Salonnière Clotilde Koch-Gontard. Insgesamt stammten die meisten aus einem bürgerlichem Milieu.

Viele Besucherinnen lauschten den Debatten stundenlang. Die Abgeordnetengattin Anna Claussen schrieb: „Wir drei Frauen haben noch keine einzige Sitzung versäumt, neulich, am letzten Tag der Abstimmung waren wir ununterbrochen 9 Stunden in der Paulskirche von 8 Uhr – 5 Uhr.“2 Julie Pagenstecher, ebenfalls Frau eines Abgeordneten, berichtete ihrer Mutter Ähnliches: „Von 9 Uhr bis um halb drei Uhr war ich in der Paulskirche und habe mit dem größten Interesse zugehört, ohne einmal hinauszugehen.“3

Diese und weitere Berichte zeugen davon, wie interessiert und aufmerksam Frauen die Verhandlungen verfolgten. Trotzdem wurde ihnen, wie aus zeitgenössischen Karikaturen ersichtlich wird, ein echtes politisches Interesse oft abgesprochen. Zum Beispiel wurde ihnen unterstellt, lediglich zu den Sitzungen zu kommen, um für bestimmte Abgeordnete schwärmen zu können. Außerdem würden sie nur für Aufmerksamkeit sorgen wollen, um als besonders gebildet wahrgenommen zu werden. In anderen Darstellungen wird ihnen vorgeworfen, ihre eigentlichen Verpflichtungen im Haushalt zu vernachlässigen oder die hohe Politik erst gar nicht verstehen zu können.

Ein Schritt nach vorn?

Wie ist die Damengalerie aus heutiger Perspektive zu bewerten? War ihre Einrichtung ein Schritt in Richtung Emanzipation oder ein Ausdruck rückwärtsgewandter Denkweisen? Die Wahrheit liegt, wie so oft, irgendwo dazwischen: Die Galerie war sowohl liberal als auch konservativ. Nach der uneinheitlichen Regelung der Zulassung von Frauen in den Ständekammern des Vormärz, wurden Frauen in den Zuschauerreihen endlich erlaubt – ja sogar erwünscht. Denn ihre Anwesenheit legitimierte die Arbeit des Parlaments. Dass sie in den Rängen des Frankfurter Parlaments erlaubt waren und somit im politischen Bereich sichtbar, kann durchaus als progressiv gewertet werden.

Anders als es vielleicht auf den ersten Blick erscheint, bedeutete das Eindringen der Frauen in den männlichen Bereich der Politik, jedoch keineswegs das Aufbrechen der Geschlechterräume. Im Parlament waren ihre Räume immer noch klar voneinander getrennt. Die Frauen im Zuschauerraum, in ihrer separierten Damengalerie, und die Männer auf den restlichen Tribünen und unten im Plenarsaal. Auch ihre Geschlechterrollen blieben bestehen: Die Männer als tatkräftige Politiker, die die Zukunft des Landes neu aushandelten und die Frauen als deren Beobachterinnen. Dennoch wurden die klar abgesteckten Grenzen auch immer wieder überschritten. Wie beispielsweise am 12. Juli 1848, als sich Hunderte Frauen auf den Abgeordnetenplätzen niederließen, die leer geblieben waren. Oder als Frauen wie Wilhelmine Schröder-Devrient und Claire von Glümer auf den Journalistenbänken Platz nahmen, die ausschließlich für Männer vorgesehen waren. Schließlich bezeugen die zahlreichen Frauen auf den Tribünen auch das enorme politische Interesse vieler Frauen, die sich nicht damit begnügten, zuhause aus zweiter Hand über das politische Geschehen informiert zu werden. Sie wollten selbst vor Ort sein, um sich eine eigene Meinung bilden zu können. 

  1. Zit. n. Ludwig, Johanna, Eigner Wille und eigne Kraft: Der Lebensweg von Louise Otto-Peters bis zur Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins 1865. Nach Selbstzeugnissen und Dokumenten. Leipzig 2014, S. 175. ↩︎
  2. Zit. n. Geisthövel, Alexa, Teilnehmende Beobachtung. Briefe von der Damengalerie der Paulskirche 1848. In: Jürgen Herres und Manfred Neuhaus (Hrsg.): Politische Netzwerke durch Briefkommunikation. Briefkultur der politischen Oppositionsbewegungen und frühen Arbeiterbewegungen im 19. Jahrhundert, Berlin 2002, S. 303-333, S. 319. ↩︎
  3. Zit. n. Türk, Henning: „Ich gehe täglich in die Sitzungen und kann die Politik nicht lassen”: Frauen als Parlamentszuschauerinnen und ihre Wahrnehmung in der politischen Öffentlichkeit der Märzrevolution 1848/49. In: Sebastian Conrad, Ute Frevert, Paul Nolte u.a. (Hrsg.): Geschichte und Gesellschaft (Oktober-Dezember 2017, 43. Jahrgang, H.4.), Göttingen 2017, S. 497-525, S. 514. ↩︎

Schreibe einen Kommentar!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *